Klarheit verhindert unschöne Auseinandersetzungen

Damit die Person, die Sie vertritt, in Ihrem Sinne vorgehen kann, müssen Sie festlegen, in welchen Bereichen sie handeln darf und wie sie Ihren Auftrag ausführen soll. Drei Bereiche können geregelt werden:


Personensorge: Hier geht es um die persönlichen Angelegenheiten und Hilfestellungen im Alltag, beispielsweise um die Organisation von Kontakten oder die Frage, wer Ihre Pflege übernehmen soll. Wenn Sie verschiedene Leute einsetzen, müssen die Befugnisse der Einzelnen klar geregelt sein! Medizinische und pflegerische Massnahmen können Sie in einer Patientenverfügung festhalten.


Vermögenssorge: Hier regeln Sie die Verwaltung ihres Vermögens, die Begleichung der Rechnungen oder allfällige Geldgeschenke.


Rechtsverkehr: In diesem Bereich gilt es, Ihre Interessen im Verkehr mit dem Vermieter, Amtsstellen, Spitälern, Heimen oder Versicherungen zu wahren – etwa eine Wohnung zu kündigen, Versicherungs- und Sozialleistungen zu beantragen oder Verträge zu unterzeichnen.

Beliebige Kombinationen sind möglich

Sie können den Inhalt und Umfang der Vorsorge in allen drei Bereichen bestimmen und festlegen, welche Einzelaufgaben bzw. Aufgabenpakete die bevollmächtigte(n) Person(en) übernehmen sollen. Wenn Sie eine einzige Person dazu ermächtigen wollen, die Rechtshandlungen und Geschäfte in allen drei Bereichen durchzuführen, sollten Sie das mit einer Generalvollmacht oder einer Generalvertretung tun.


Solche Dokumente können Sie jederzeit abändern, ersetzen oder widerrufen, sofern Sie die Formvorschriften einhalten. Falls Ihre persönlichen Verhältnisse ändern (Heirat, Scheidung, Todesfall Partner/-in, Wegzug etc.) sollten Sie die Anordnungen anpassen. Informieren Sie beauftragte Personen stets über die Änderungen!

Exakte Umschreibungen helfen

Je klarer Sie die Aufgaben umschreiben, desto besser kann Ihr Wille umgesetzt werden. Unmissverständliche Anweisungen helfen der beauftragten Person, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten, sei es beim Umgang mit Ihrem Vermögen oder der Veräusserung von Besitztümern.


Es gibt Situationen, in denen Ihre Urteilsfähigkeit später in Frage gestellt werden könnte, z.B. bei psychischen Erkrankungen oder bei Demenz. Um unschönen Auseinandersetzungen vorzubeugen, empfehlen wir, Ihre Urteilsfähigkeit zusätzlich von Ihrem Haus-/ Spezialarzt bestätigen zu lassen. Damit ersticken Sie allfällige Zweifel (in Ihrer Familie) im Keim. Legen Sie diese Bescheinigung den Dokumenten bei.

Spesen und Entschädigung

Wie wollen Sie die beauftragte(n) Person(en) für Ihren Aufwand entschädigen? Mit klaren schriftlichen Angaben zur Art und Höhe der Vergütungen können Sie Diskussionen innerhalb Ihrer (Patchwork-) Familie vermeiden.