Kann ich mein Heim frei wählen?

Im Tipp «daHEIM – Wann ist es Zeit für den Heimeintritt?» haben wir dargelegt, wie man diesen individuellen Entscheid am besten vorbereitet. Weil vom Zeitpunkt der Anmeldung bis zum Eintritt mehrere Monate vergehen können, sollte man sich anmelden, wenn man beabsichtigt, innerhalb eines Jahres in ein Pflegeheim zu ziehen. Niemand muss Angst haben, keinen Platz zu finden.

Anrecht auf einen Pflegeplatz

Das Pflegegesetz verpflichtet die Gemeinden, ein ausreichendes Angebot an Pflegeheimplätzen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner bereitzustellen. Für das rechte Limmattal erfüllen das Seniorenzentrum «Im Morgen» (Weiningen) und das Pflegezentrum des Spitals Limmattal diesen kommunalen Auftrag. Was aber, wenn es in diesen Pflegeheimen keinen passenden Platz für Sie gibt? Dann ist Ihre Wohngemeinde verpflichtet, Ihnen ein anderes Angebot zu vermitteln – auch dann, wenn Sie ein spezialisiertes Betreuungs- und Pflegeangebot benötigen. Für die Gemeinden im rechten Limmattal übernimmt die Anlaufstelle Gesundheit und Alter die Vermittlung und holt bei der Wohngemeinde auch die Kostengutsprache ein.

Es herrscht Wahlfreiheit – aber aufgepasst!

Bei der Wahl eines Pflegeheimes sind Sie grundsätzlich frei: Sie dürfen auch in ein zugelassenes Pflegeheim ausserhalb ihrer Gemeinde oder des Kantons eintreten. Die Krankenkasse und die Gemeinde, in der Sie vor dem Heimeintritt gewohnt haben, bezahlen auch in diesem Fall die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an die Pflegeleistungen. Es gilt aber zu beachten, dass bei der Platzvergabe in der Regel die Einheimischen bevorzugt werden. Das bedeutet, dass bei auswärtigen Heimen die Wartezeit meist länger ist. Zudem zahlen Auswärtige oft einen Zuschlag. Klären Sie in jedem Fall ab, ob das gewünschte Heim den von Ihnen allenfalls benötigten besonderen Pflegebedarf abdecken kann (z. B. Weglaufschutz).
Eingeschränkt ist die Wahlfreiheit bei einem notfallmässigen Eintritt. Dann hilft Ihnen die Anlaufstelle bei der Suche nach einem verfügbaren Pflegeplatz. Wenn Sie sich im Spital befinden und in ein Pflegezentrum eintreten müssen, kümmert sich oft der Spitalsozialdienst um die Platzierung. Anschliessend kann entschieden werden, ob eine Rückkehr nach Hause in Frage kommt oder ein Umzug ins Wunschpflegeheim.

Wohngemeinde informieren

Der Umzug in ein Pflegeheim verlangt in jedem Fall eine Adressmutation bei der letzten Wohngemeinde. Einen Schriftenwechsel braucht es nicht.